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   VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145   

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https://dejure.org/2021,54906
VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145 (https://dejure.org/2021,54906)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09.09.2021 - W 2 E 21.1145 (https://dejure.org/2021,54906)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09. September 2021 - W 2 E 21.1145 (https://dejure.org/2021,54906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BayEUG Art. 52 Abs. 5; GSO § 15
    Gebärdensprache, Nachteilsausgleich, Befreiung von zweiter Fremdsprache, Vorwegnahme der Hauptsache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145
    Angesichts ihres eindeutigen, abschließenden Wortlauts ist eine weitergehende Auslegung dieser Vorschriften nicht möglich, zumal eine solche wegen des Grundsatzes des Vorbehalt des Gesetzes problematisch wäre (vgl. dazu BVerwG, U. v. 29.7.2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 41ff.).
  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

    Auszug aus VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145
    Denn danach hat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zwar Gesetzeskraft und kann als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden (vgl. BVerfG, B.v. 31.3.2021 - 1 BvR 413/20 - juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 129.22
    Es handelt sich insoweit um Programmsätze, wobei die Art und Weise sowie die Geschwindigkeit der Umsetzung den Vertragsstaaten überlassen bleibe (VG Berlin, Beschluss vom 4. März 2021 - 12 L 19/21 - juris Rn. 25; VG Würzburg, Beschluss vom 9. September 2021 - W 2 E 21.1145 - juris Rn. 29).
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