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VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; BayEUG Art. 52 Abs. 5; GSO § 15
Gebärdensprache, Nachteilsausgleich, Befreiung von zweiter Fremdsprache, Vorwegnahme der Hauptsache
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145
- VGH Bayern, 28.12.2021 - 7 CE 21.2466
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14
Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …
Auszug aus VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145
Angesichts ihres eindeutigen, abschließenden Wortlauts ist eine weitergehende Auslegung dieser Vorschriften nicht möglich, zumal eine solche wegen des Grundsatzes des Vorbehalt des Gesetzes problematisch wäre (vgl. dazu BVerwG, U. v. 29.7.2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 41ff.). - BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur …
Auszug aus VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145
Denn danach hat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zwar Gesetzeskraft und kann als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden (vgl. BVerfG, B.v. 31.3.2021 - 1 BvR 413/20 - juris Rn. 36).
- VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 129.22 Es handelt sich insoweit um Programmsätze, wobei die Art und Weise sowie die Geschwindigkeit der Umsetzung den Vertragsstaaten überlassen bleibe (VG Berlin…, Beschluss vom 4. März 2021 - 12 L 19/21 - juris Rn. 25; VG Würzburg, Beschluss vom 9. September 2021 - W 2 E 21.1145 - juris Rn. 29).